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OVG Rheinland-Pfalz 02.11.2021 6 A 10341/21.OVG, NWB 46/2021 S. 3371

KAG | Wettbürosteuer der Stadt Koblenz

Bei der Wettbürosteuer der Stadt Koblenz handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer.

Anmerkung:

Die Betreiberin zweier Wettbüros im Stadtgebiet von Koblenz, in denen Pferde- und Sportwetten eines in Malta ansässigen Wettveranstalters vermittelt werden und neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen von Wettereignissen auf Monitoren ermöglicht wird, wird hierfür nach Ansicht des Gerichts zu Recht von der Stadt Koblenz nach der zum in Kraft getretenen Wettbürosteuersatzung zu einer Wettbürosteuer herangezogen. Die Steuererhebung erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Steuer knüpft an die Lage des Wettbüros im Gemeindegebiet an, so dass der erforderliche örtliche Bezug gegeben sei. Dies gelte nicht nur für diejenigen Wetten, die sich auf vor Ort (...

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