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Einkünfte aus Kapitalvermögen – Teil 2
Teil 2 der Beitragsreihe befasst sich neben der grundsätzlichen Ermittlung der Einkünfte aus Veräußerungen von Kapitalanlagen mit der Frage des Steuersatzes für die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen. Weiterhin werden die Ausnahmeregelungen vom Abgeltungsprinzip gem. § 32d Abs. 2 EStG sowie die Besonderheiten bei der Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlagsteuer zur Kapitalertragsteuer dargestellt.
Ermittlung der Einkünfte
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus der Veräußerung von Kapitalanlagen gem. § 20 Abs. 2 EStG wird vom Veräußerungsgewinn gem. § 20 Abs. 4 EStG der Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 EStG abgezogen. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich dabei nach der Differenz aus Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und den Anschaffungskosten, § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG.
Handelt es um ein Veräußerungsgeschäft, welches in einer anderen Währung ausgeführt wurde, sind die Beträge entsprechend in Euro umzurechnen.
An die Stelle der tatsächlich entstandenen Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus der Veräußerung der Kapitalanlage tritt auch hier der Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG. Dadurch, dass sich bei der Ermittlung des Gewinns bereits Anschaffungsnebenkosten, z. B. die Gebühren für den Kauf von Aktien, steuermindernd auswirken, bes...