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Anwendungsfragen zur neuen Mobilitätsprämie
Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen, die durch die CO2-Bepreisung auch höhere Kraftstoffkosten bewirken, wurde eine Mobilitätsprämie als Steuervergütung für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg eingeführt. Die Mobilitätsprämie ist erstmalig für 2021 und in einem eigenen Verfahren festzusetzen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welche Steuerpflichtigen besonders von der Mobilitätsprämie profitieren können.
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie
Grundlage für die Mobilitätsprämie sind zunächst die erhöhten Entfernungspauschalen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer, § 101 Satz 1 EStG. Bei Arbeitnehmern werden nur die erhöhten Entfernungspauschalen einbezogen, welche den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, § 101 Satz 3 EStG. Zusätzlich werden Entfernungspauschalen auf den Betrag begrenzt, um den das zu versteuernde Einkommen kleiner als der Grundfreibetrag ist, § 101 Satz 2 EStG.
Arbeitnehmer A fährt in 2021 an 160 Tagen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 42 km. Seine übrigen Werbungskosten betragen 500 €. Das zu versteuernde Einkommen des A beträgt 8.000 €.
Schritt 1: Entfernungspauschal...