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Elterngeld | Bezugsberechtigung bei Auslandsaufenthalt
Der vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland abhängige Anspruch auf Elterngeld kann auch im Fall eines doppelten Wohnsitzes bestehen.
Da die Beibehaltung eines Wohnsitzes nicht von vornherein ausgeschlossen ist, wenn eine Wohnung nicht mehr ständig benutzt wird, können im Einzelfall – ausnahmsweise – zwei Wohnsitze gleichzeitig bestehen. Beabsichtigt ein Anspruchssteller innerhalb eines Jahrs von einem Auslandsaufenthalt zurückzukehren und hält er seine Inlandswohnung jederzeit nutzbar, wird widerleglich vermutet, dass zumindest ein Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am bisherigen Wohnort fortbesteht. Diese Vermutung greift dagegen nicht, [i]Schmalbach, Elterngeld und Elternzeit, infoCenter, NWB DAAAB-44664 wenn der Auslandsaufenthalt auf mehr als ein Jahr angelegt ist. Wer trotz einer für einen derart langen Zeitraum geplante...