Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 27.04.2021 9 AZR 262/20, NWB 39/2021 S. 2887

Arbeitsverhältnis | Form des Arbeitszeugnisses

Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers (§ 109 GewO) regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung lassen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen.

Anmerkung:

Ein Arbeitgeber hat zwar einen Beurteilungsspielraum bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses, der allerdings hier durch das von der Arbeitgeberin gewählte Zeugnis in Tabellenform überschritten worden ist. Die formal an ein Schulzeugnis angelehnte Darstellungsform erweckt nach Ansicht des Senats ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen