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Besteuerung grenzüberschreitend eingesetzter Finanzierungsinstrumente
I. Derivative Finanzierungsinstrumente
Das Baring-Trauma in 1995 hat die Öffentlichkeit auf die Risiken (und Chancen) von Geschäften mit derivativen Finanzierungsinstrumenten aufmerksam gemacht. Weniger publizitätsträchtig sind Fragen nach der nationalen Besteuerung und der Besteuerung grenzüberschreitend eingesetzter Instrumente, obwohl die Steuerbelastung entscheidend für ihre Verwendungsfähigkeit ist.
Üblicherweise werden unter Finanzierungsinstrumenten Verträge verstanden, die bei einem Vertragspartner einen Anspruch auf finanzielle Leistung und bei dem anderen Vertragspartner eine korrespondierende Verbindlichkeit entstehen lassen oder mit denen Finanzierungsinstrumente ausgetauscht werden, z. B. Zins- und Währungsfutures, Zins- und Währungsswaps oder Optionen.
Als Derivate werden im allgemeinen solche Finanzierungsinstrumente bezeichnet, deren eigener Wert aus dem Marktpreis bzw. einem entsprechenden Index eines (oder mehrerer) originärer Basisinstrumente abgeleitet wird. Gemeinsam ist allen derivativen Finanzierungsinstrumenten ein auf die Zukunft gerichtetes Vertragselement, das entweder als Kauf- bzw. Verkaufsverpflichtung oder aber als Option ...