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Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen in Italien
Wesentliche Änderungen sind im Rahmen der Steuerreform 1997 in der Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen zu verzeichnen. Während durch die Gesetzesverordnung Nr. 358, welche sich mit der Umstrukturierung von Unternehmen befaßt, die Veräußerungsgewinne aus bestimmten Beteiligungen im Unternehmensbereich einer Ersatzsteuer von 27 % unterworfen werden, ist mit Gesetzesdekret Nr. 461 die Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen im Privatvermögen von natürlichen Personen völlig neu geregelt worden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß die Steuer der Veräußerungsgewinne im Privatbereich erhöht und die der Unternehmen (von 53,2 % auf 27 %) gesenkt wurde.
Eine Angleichung der Steuersätze zwischen dem Unternehmens- und dem Privatbereich ist mit der Einführung eines Steuersatzes von 27 % für ”qualifizierte” Beteiligungen des Privatvermögens und für ”wesentliche” Beteiligungen im Betriebsvermögen mit Absicht erfolgt. Bei nicht ”qualifizierten” Beteiligungen werden die Veräußerungsgewinne, die von Privatpersonen erzielt werden, einem reduzierten Steuersatz von 12,5 % unterworfen, während Unternehmen auf nicht ”wesentliche” Beteiligungen weiterhin zum normalen...