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Die Bilanzierung latenter Steuern nach International Accounting Standards
I. Einleitung
Die Bilanzierung nach den
Vorschriften des International Accounting Standards
Committee (IASC) erfreut sich in der Bundesrepublik
Deutschland wachsender Beliebtheit. Dies kommt insbesondere darin zum Ausdruck,
daß im Geschäftsjahr 1995 bereits zehn deutsche Unternehmen in ihren
Geschäftsberichten auf die (weitgehende) Übereinstimmung ihrer
Konzernabschlüsse mit den International Accounting Standards (IAS)
hinweisen. Es steht zu vermuten, daß weitere Unternehmen dem Schritt
dieser Vorreiter folgen werden, sobald der nunmehr vorliegende Entwurf des
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes
umgesetzt ist. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, eine Bilanzierung nach IAS
oder anderen ausländischen Rechnungslegungsnormen als befreienden
Konzernabschluß anzuerkennen (vgl. Bundesrats-Drucksache 967/96 vom
sowie die Anmerkungen von Peemöller/Husmann, BBK
F. 2 S. 1063-1068). Vor diesem Hintergrund sollen die Bilanzierung
latenter Steuern nach der derzeitig noch gültigen Fassung von IAS 12 sowie
die wichtigsten Änderungen, die sich aufgrund der
Verabschiedung von IAS 12 (revised) durch das Board des
IASC in seiner Sitzung vom September 1996 ergeben haben,
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