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BAG 08.09.2021 5 AZR 149/21, NWB 37/2021 S. 2729

Arbeitsverhältnis | Zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Anmerkung:

Die AU-Bescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel zum Nachweis der behaupteten Arbeitsunfähigkeit. Deren Beweiswert kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Nach Ansicht des Senats begründet vorliegend die zeitliche Übereinstimmung zwischen der arbeitnehmerseitigen Kündigung vom 8.2. zum und der am 8.2. bis zum bescheinigten Arbeitsunfähigkeit einen ernst...

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