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Steuerrecht | Bestellung einer Dienstbarkeit auf einem betrieblichen Grundstück
Die Gegenleistung, die ein Unternehmer von einer Gemeinde für die Bestellung einer Dienstbarkeit auf seinem betrieblichen Grundstück für die Verlegung eines unterirdischen Regenwasserkanals erhält, gehört zu seinen betrieblichen Einkünften. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG.S. 858
Die [i]Zahlung der Gemeinde war betrieblich veranlasst betriebliche Veranlassung der Zahlung ist zu bejahen, weil die Eintragung einer Dienstbarkeit auf einem betrieblichen Grundstück bewilligt wird. Zum betrieblichen Grundstück gehört auch die Bodenschicht in einer Tiefe von 3 bis 4 m, da sie mit der Oberfläche durch den Austausch von Wasser und Mineralstoffen verbunden ist.
Gegen [i]Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Zuordnung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. von § 21 EStG sprachen im Streitfall die fehlende zeitliche Begrenzung der Dienstbarkeit, da...