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Steuerrecht | Zahlungen aus Abdeckrechnungen an eine Scheinfirma als vGA
Zahlungen einer GmbH an ein anderes Unternehmen, das als „Scheinfirma“ sog. Abdeckrechnungen erstellt oder sich für sog. Kolonnenschieber zur Verfügung stellt, können als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) hinzugerechnet werden, sofern die GmbH nicht nachweist, dass die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich ausgeführt worden sind.
Die Klägerin war eine Bau-GmbH, die im Jahr 2012 an die C Zahlungen i. H. von ca. 72.000 € für Bauleistungen leistete. C war in einem Strafverfahren zu einer Bewährungsstrafe von 1 ½ Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden, weil sie Abdeckrechnungen erstellt hatte und weil sie ihre Firma sog. Kolonnenschiebern zur Verfügung gestellt hatte. Das Finanzamt erfasste die Zahlungen an C als vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. S. 859
Das [i]Nachweismöglichkeiten der GmbH FG gab dem Finanzamt Recht: Denn die GmbH k...