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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Investmentanteile bei passivem steuerlichen Ausgleichsposten
Auf bilanzierte Anteilsscheine an einem Immobilienfonds, deren Kurs am Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist, kann eine Teilwertabschreibung nach § 6 S. 857Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vorgenommen werden, auch wenn für den bislang steuerfrei ausgeschütteten Liquiditätsüberhang (sog. negativ thesaurierte Erträge) ein passiver steuerlicher Ausgleichsposten (pStAP) gebildet worden ist. Der pStAP hindert die Teilwertabschreibung also nicht.
Ein gedachter Erwerber des Betriebs würde für die Anteilsscheine nur den aktuellen Kurswert bezahlen und nicht die Ertragsteuerbelastung einbeziehen, die aus dem pStAP bei einer künftigen Veräußerung oder Rückgabe der Anteile folgt.
Eine [i]Teilwertabschreibung wird durch pStAP nicht eingeschränkt Unterstützungskasse hielt Anteile an einem Investmentfonds, der dem InvStG 2004 unterlag. Der Fonds hatte in der Vergangenheit e...