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Ständige Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer durch die Energiewende
Neue Prüfungshinweise des IDW zum EEG und KWKG
Ein zentrales Element zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Deutschland ist die Energiewende, das heißt der Ausstieg aus der Kohle- und Atomenergie. Die Energieträger sollen durch erneuerbare Energien wie Windkraft, Sonnenenergie und Biomasse sowie effiziente Kraft-Wärme-Kopplung aufgefangen werden. Feste Einspeisevergütungen, die oberhalb der Marktpreise liegen, als Investitionsanreize, sollen diese fördern. Die Finanzierung erfolgt über Umlagen auf dem Strompreis. Zu diesen relativ einfach verständlichen Instrumenten kommt eine beträchtliche Anzahl an Ausnahme- und Sonderregelungen sowie permanenten Rechtsänderungen, die das Thema insgesamt zu einer hochkomplexen Materie haben werden lassen. Den Akteuren obliegen zahlreiche Abrechnungs- und Nachweispflichten, die häufig durch Wirtschaftsprüfer zu testieren sind. Das IDW stellt dem Berufsstand hierzu umfangreiche Arbeitshilfen in Form von Prüfungsstandards und -hinweisen zu Verfügung, die allerdings aufgrund der permanenten Rechtsänderungen häufig angepasst werden müssen, was zwangsläufig zu Lasten der Übersichtlichkeit geht. Im vorliegenden Aufsatz wird zunächst ein Überblick über die Systematiken der Regelungen zu den erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung gegeben, um anschließend sämtlich Verlautbarungen des IDW zum Thema aufzugreifen und einzuordnen. Eine ausführliche Besprechung der einzelnen Verlautbarungen ist nicht Gegenstand dieses Aufsatzes.
Völker-Lehmkuhl, In vier Schritten zum klimafreundlichen Unternehmen, , NWB KAAAH-66930
Durch die Gesetze zur Förderung der erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung soll die Energiewende gefördert werden, indem für die Anlagenbetreiber die Abnahme ihres Stroms und die Vergütung gewährleistet wird. Im Detail erweist sich die Materie als äußerst komplex, zumal die Gesetze häufigen Änderungen unterliegen.
Das IDW stellt dem Berufsstand zahlreiche Prüfungsstandards und Prüfungshinweise zur Verfügung, die analog zur zugrunde liegenden Gesetzgebung häufigen Änderungen unterliegen. Es ist daher auch bei den IDW-Verlautbarungen stets sorgfältig zu prüfen, ob die vorliegende Version tatsächlich noch aktuell ist.
Zahlreiche IDW-Verlautbarungen geben dem Berufsstand Hilfestellungen für viele verschiedene Arten von Prüfungsaufträgen im Bereich der erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung. Während die Verlautbarungen selbst sehr praxisorientierte Hilfestellungen geben, kann sich die Auswahl der zutreffenden Verlautbarungen unter Umständen als schwieriger erweisen. Hier ist genau darauf zu achten, die Verlautbarung auszuwählen, die exakt die richtige gesetzliche Regelung betrifft.
I. Einführung
Kaum ein Gebiet aus dem Bereich der Nachhaltigkeit ist so komplex und unübersichtlich wie die Gesetzgebung zum Bereich der erneuerbaren Energien. Während die Stromerzeugung aus der Verbrennung der fossilen Energieträger Gas, Kohle, Öl klimaschädliche Treibhausgasemissionen verursacht und die Kernenergie mit ungeklärten Fragen wie der Endlagerung des Atommülls oder dem Schutz der Anlagen vor Katastrophen einhergeht, verursachen die erneuerbaren Energien keine direkten Treibhausgasemissionen und bergen geringere Risiken. Aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs der Bundesrepublik Deutschland sind erneuerbare Energien der Energieträger der Zukunft. Nachdem der Anteil der erneuerbaren Energien zur Jahrtausendwende nur ungefähr 6 % betrug, stammt aktuell fast die Hälfte des Stromverbrauchs aus diesen nachhaltigen Energiequellen. In Deutschland werden folgende erneuerbare Energiequellen derzeit genutzt: