PiR Nr. 6 vom Seite 3

IFRS Anhang-Checkliste

Zunehmende Transparenzerfordernisse in den IFRS erfordern mehr bzw. vollständige und zutreffende Angaben. Die inhaltlichen Anforderungen an einen (Konzern-)Anhang als Pflichtbestandteil des IFRS-Abschlusses (IAS 1.10) sind dadurch hoch. Mit der Anhang-Checkliste bieten wir Ihnen einen Überblick, welche angepassten und neuen Regelungen anzuwenden sind.

Folgende (neue bzw.) geänderte Standards (und Interpretationen) sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am enden und sehen auch entsprechende Änderungen bei den Angaben vor. Auf die Checkliste (Reiter „Übersicht IFRS“) wird verwiesen:

  1. Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards

  2. Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von „wesentlich“

  3. Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze

  4. Änderungen an IFRS 3: Definition von „Geschäftsbetrieb“

Die Arbeitshilfe „IFRS Anhang-Checkliste“ soll als Unterstützung bei der Überprüfung der Vollständigkeit der spezifischen Anhangangaben eines IFRS Abschlusses zum dienen. Die Checkliste findet Anwendung auf IFRS Jahres- und Konzernabschlüsse, die am oder nach dem enden. Bei der Verwendung dieser Checkliste gilt es zu beachten, dass für gesetzliche IFRS-Abschlüsse in der EU grundsätzlich nur solche IFRS verpflichtend anzuwenden bzw. freiwillig anwendbar sind, die bereits von der EU in EU-Recht übernommen wurden (Endorsement). Die Checkliste berücksichtigt daher sämtliche IFRS, die bis zum 31. Dezember vom IASB veröffentlicht wurden, bis dahin in EU-Recht übernommen wurden (Endorsement) und dahingehend anhangspezifische Anforderungen vorschreiben.

Darüber hinaus enthält die „IFRS Anhang-Checkliste“ auch bereits solche vom IASB verabschiedeten IFRS und Änderungen, die erst für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen (teilweise auch ohne dass ein Endorsement in EU-Recht bereits erfolgt ist). Diese sind farblich hervorgehoben. Auf Bilanzierungsvorschriften (Ansatz- und Bewertung) wird im Rahmen dieser Checkliste nicht eingegangen. Ebenso werden die Angabepflichten nach den IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for SMEs) nicht berücksichtigt.

Hinweis

Die „IFRS Anhang-Checkliste“ ist in der NWB Datenbank unter NWB LAAAG-73475 abrufbar.

Fundstelle(n):
PiR 6/2021 Seite 3
NWB YAAAH-79285