Reform Radar - Mittwoch, 30.06.2021

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

NWB ReformRadar. Ihr Frühwarnsystem zu allen wichtigen Reformvorhaben.

Aktueller Stand:

  • : KöMoG im BGBl I S. 2050 verkündet

  • : Verabschiedung Bundesrat

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Bundeskabinett beschließt den Entwurf

  • : BMF veröffentlicht Referentenentwurf

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:

  • Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden (§ 1a KStG-E).

  • Globalisierung der für die Umwandlung von Körperschaften maßgeblichen Teile des Umwandlungssteuergesetzes (§ 1 UmwStG, § 12 Absatz 2 und 3 KStG-E).

  • Ersatz der Ausgleichsposten bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen (§§ 14 und 27 KStG-E) durch die sog. Einlagelösung.

  • Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen (§ 8b Absatz 3 KStG-E).

  • Die Fristen des § 6b EStG werden geändert. § 52 Abs. 14 EStG wird wie folgt geändert: In Satz 4 werden die Wörter „ein Jahr“ durch die Wörter „zwei Jahre“ ersetzt. Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Die in Satz 4 genannten Fristen verlängern sich um ein Jahr, wenn die Rücklage wegen § 6b Absatz 3 Satz 5, Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 5 oder Absatz 10 Satz 8 am Schluss des nach dem und vor dem endenden Wirtschaftsjahres aufzulösen wäre.Satz 6 wird aufgehoben.

  • Die Fristen für § 7g EStG werden geändert. § 52 Abs. 16 EStG wird wie folgt geändert: In Satz 3 werden die Wörter „zum Ende des vierten“ durch die Wörter „zum Ende des fünften“ ersetzt. Folgender Satz wird angefügt: „Bei in nach dem und vor dem endenden Wirtschaftsjahren beanspruchten Investitionsabzugsbeträgen endet die Investitionsfrist abweichend von § 7g Absatz 3 Satz 1 erst zum Ende des vierten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres.“

  • Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes: § 5 Abs. 1 GrEStG wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 gilt nicht für eine Gesamthand, die nach § 1a des KStG optiert hat, es sei denn, die Ausübung und Wirksamkeit der Option liegt länger als die in Absatz 3 Satz 1 genannte Frist zurück und die jeweilige Beteiligung am Vermögen der Gesamthand besteht länger als die in Absatz 3 Satz 1 genannte Frist.“ Weitere Änderungen des GrEStG siehe Artikel 9 BT-Drucks. 19/29843.

Dieses Gesetz tritt am in Kraft. Artikel 1 Nummer 1, 3, 8 Buchstabe b, Artikel 5 Nummer 5 sowie die Artikel 7 bis 10 BT-Drucks. 19/29843 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: BT-Drucks. 19/29843 (JT)

Nachrichten

Arbeitshilfe

Aufsätze

  • Scholz, Auswirkungen des MoPeG und des KöMoG auf die Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften,

  • Ott, Anwendungsfragen zum Optionsmodell nach dem KöMoG - Eine kritische Würdigung aus Praktikersicht,

  • Müller/Lucas/Mack, Das Optionsmodell im Internationalen Steuerrecht,

  • Suck, Option zur Körperschaftsteuer für bestimmte Personengesellschaften - Veranschaulichung am praktischen Fall,

  • NWB Beitragsreihe: Winkler/Carlé, Optionsmodell und Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht,

  • Brill, Betriebsaufspaltung und Optionsmodell,

  • Fuhrmann, Das Optionsmodell im Umwandlungssteuerrecht, NWB 32/2021 S. 2356

  • Carlè, Gesellschaftsrechtliche Anforderungen des Optionsmodells,

  • Müller, KöMoG: Optionsmodell im Lichte steuerlicher Sperrfristen - Ein Überblick über die Wechselwirkungen,

  • Kahsnitz, KöMoG: Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung - Vergleich der steuerlichen Konsequenzen,

  • Strecker/Carlé, KöMoG: Behandlung des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen des Optionsmodells,

  • Nagel, Schlund, KöMoG: Die neue Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften - Ein Überblick,

  • Adrian/Fey, Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts,

  • Eggert, Berücksichtigung von Sonderbetriebsvermögen im Optionsmodell des KöMoG,

  • Happe, Erneute Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG - Verlängerung der Investitionsfrist durch das KöMoG,

  • Nagel/Schlund, KöMoG: Die neue Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften,

  • Rätke/Tiede, Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts - Was Sie jetzt schon zur geplanten Option zur Körperschaftsbesteuerung wissen müssen,

  • Müller, Abkehr von organschaftlichen Ausgleichsposten - Neue Entwicklungen im Rahmen des KöMoG hin zu einer Einlagelösung,

  • Dorn/Dibbert, Entwurf des „KöMoG“ vorgelegt!,

  • Mayer/Käshammer, Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung – Praxishinweise und steuerliche Implikationen,

  • Weiss, Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer – Viel Stoff für ein Wahljahr!, SteuerStud 5/2021 S. 301

  • Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts – Der Gesetzentwurf im Überblick, StuB 8/2021 S. 309 ff.

  • Panorama, Entwurf eines Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes und eines Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes,

NWB-Seminare

Blog-Beiträge

Gesetzesmaterialien

KöMoG, Bundesgesetzblatt I S. 2050; verkündet am

Erläuterung, BR-Drucks. 467/21 v. 25.6.2021

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, BR-Drucks. 467/21 (Stand v. 4.6.2021)

Geänderte Fassung vom Finanzausschuss (Stand v. 19.5.2021)

Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drucks. 244/21 (Stand v. 7.5.2021)

Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand v. 19.4.2021)

Referentenentwurf (Stand v. 17.3.2021)

Stellungnahmen

DStV v. 29.4.2021

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-74424