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Steuerrecht | Fahrtenbuchmethode trotz Schätzung der Benzinkosten zulässig
Die Fahrtenbuchmethode bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung setzt nicht nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch voraus, sondern auch den Nachweis der tatsächlichen Kfz-Kosten. Allerdings können die Benzinkosten geschätzt werden, wenn die Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule ohne Zählwerk betankt wurden, ohne dass die Mengenabgabe und der Preis aufgezeichnet wurden.
Nach [i]Teilschätzung ist geringfügiger Mangel dem FG München darf der Arbeitgeber in diesem Fall einen durchschnittlichen Literpreis anhand seiner Treibstoffkosten ermitteln und den Verbrauch des einzelnen Dienstwagens mittels der Herstellerangaben schätzen.
Im Streitfall waren die Fahrtenbücher der Arbeitnehmer ordnungsgemäß, und die Klägerin als Arbeitgeberin hatte alle Kfz-Kosten mit Ausnahme der Benzinkosten S. 271aufgeze...