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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zu
Der [i]3. Corona-Steuerhilfegesetz, NWB ReformRadar NWB UAAAH-70890 Bundesrat hat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt und dabei auch die vom Finanzausschuss des Bundestags vorgeschlagene Einführung eines vorläufigen Verlustrücktrags bei der Steuerfestsetzung für 2020 gebilligt.
1. Umsatzsteuer: Für [i]Ermäßigter Steuersatz für Restaurants bis 31.12.2022 Restaurants wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen bis zum verlängert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG n. F.). Für Getränke bleibt es beim Steuersatz von 19 %.
2. Einkommensteuer: Der [i]Verdoppelung der Verlustrückträge steuerliche Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2019 und aus dem Jahr 2021 in das Jahr 2020 wird verdoppelt, und zwar von 5 Mio. € auf 10 Mio. € im Fall der Einzelveranlagung und von 10 Mio. € auf 20 Mio. € im Fall der Zusammenveranlagung (§ 10d Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 52 Abs. 18b EStG n. F.).
Die Verdoppelung gilt auch für...