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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Einstellung der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit wegen Erfolglosigkeit
Ein Unternehmer muss die Vorsteuer zu seinen Ungunsten berichtigen, wenn er ein Gebäude für umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Umsätze nutzen wollte, aber im zehnjährigen Berichtigungszeitraum die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit wegen Erfolglosigkeit einstellt. Das Gebäude wird dann nämlich tatsächlich nur noch für umsatzsteuerfreie Umsätze genutzt.
Eine Vorsteuerberichtigung ist hingegen nicht durchzuführen, wenn der Unternehmer keine Umsätze mehr ausführt.
Die [i]Umsatzsteuerpflichtige Umsätze blieben aus Klägerin betrieb ein Altenheim und erzielte hieraus umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 16 UStG. Sie baute 2003 eine Cafeteria, die sowohl den Heimbewohnern als auch auswärtigen Gästen zur Verfügung stehen sollte. Dabei ging die Klägerin davon aus, dass die Cafeteria zu 10 % von den Heimbewohnern und damit st...