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Arbeitsverhältnis | Verschleierung einer Schwarzgeldabrede
Die Ankündigung eines Gesellschafters der Arbeitgeberin gegenüber dem Arbeitnehmer, er werde statt der bisher erfolgten Barzahlungen einen 450 €-Vertrag „machen“ und den Betrag „über“ seine eigene Firma abrechnen und auszahlen, begründet kein einheitliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer, seiner bisherigen Arbeitgeberin und zusätzlich dem Unternehmen des Gesellschafters. Es handelt sich vielmehr um eine zumindest versuchte einvernehmliche Verschleierung einer Schwarzgeldabrede (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 SchwarzArbG). [i]Zur Schwarzarbeit Hamminger, NWB 46/2017 S. 3508Das vom Geschäftsführer unterzeichnete Kündigungsschreiben der Arbeitgeberin bedarf daher nicht der zusätzlichen Unterschrift des Gesellschafters.
Ein einheitliches Arbeitsverhältnis erfordert eine Abrede zwischen den beiden infrage kommenden Arbeitgebern. Ohne ei...