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NWB 5/2021 S. 331

Corona-Hilfe | Verlängerter beihilferechtlicher Rahmen

Die EU-Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie erneut verlängert und erweitert. Die Obergrenzen für Kleinbeihilfen wurden auf 1,8 Mio. € und 270.000 € im Fischerei-/Aquakultursektor sowie auf 225.000 € im Agrarsektor erhöht. Für Fixkostenhilfen gilt nunmehr eine Obergrenze von 10 Mio. €. Der Befristete Rahmen gilt [i]Zu Corona-Hilfen für die Landwirtschaft Simon, NWB 5/2021 S. 332einheitlich bis zum . Mit den neuen Regeln gelten auch höhere Grenzen bei den deutschen Corona-Hilfen. So müssen Antragsteller mit einem kumulierten Fördervolumen von bis zu 2 Mio. € (Kleinbeihilfen und De-minimis, gilt nicht für Überbrückungshilfe II) am Ende der Förderperiode keine beihilferechtlichen Verluste nachweisen. Die von BMF/BMWi veröffentlichten FAQ zu den Beihil...

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