LGrStG BW § 21
Zweiter Teil: Bewertungsverfahren
§ 21 Wertverhältnisse bei einer Fortschreibung und Nachfeststellung
Bei einer Fortschreibung und bei einer Nachfeststellung der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.
Fundstelle(n):
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MAAAH-66510