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NWB Nr. 47 vom Seite 3454

Personengesellschaften als umsatzsteuerliche Organgesellschaften

Andreas Masuch und Uwe Fetzer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3468Die Rechtsprechung des EuGH und BFH erlaubt die Einbeziehung von Personengesellschaften in den umsatzsteuerlichen Organkreis; das BMF schränkt diese Möglichkeit jedoch teilweise ein ( BStBl 2017 I S. 790). Eine Berufung auf die geänderte Rechtsprechung sei nur zulässig, soweit sämtliche Steuerfestsetzungen der Beteiligten noch änderbar seien. Im Zuge eines Rechtsstreits vor dem FG Münster lehnte das Gericht diese Rechtsauffassung ab. Im Vorgriff auf die zugelassene Revision beim BFH erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der vom BMF vorgesehenen Einschränkung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]FG Münster, Gerichtsbescheid v. 7.4.2020 - 15 K 3019/17 U, NWB IAAAH-51969 Das FG Münster gab einem Kläger Recht, der die Umsätze einer GmbH & Co. KG rückwirkend als Organgesellschaft in seine Umsatzsteuererklärung aufgenommen hatte (, NWB IAAAH-51969). Für das Streitjahr war nur noch die Veranlagung des Klägers (als potenziellem Organträger) abänderbar, während für die GmbH & Co. KG bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten war, so dass der K...

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