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Steuerrecht | Abgeltungsteuer bei Darlehensgewährung an GmbH durch Ehemann der Alleingesellschafterin
Der Ausschluss der Abgeltungsteuer auf Zinsen eines Darlehensgebers, der eine dem Anteilseigner der GmbH nahe stehende Person i. S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG ist, ist abschließend.
Liegen [i]Abgeltungsteuer auf Zinsen wird durch § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG ausgeschlossen die Voraussetzungen dieses Ausschlusses nicht vor, weil das hierfür erforderliche Beherrschungsverhältnis fehlt, kann der Ausschluss der Abgeltungsteuer daher nicht auf § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG gestützt werden. Dieser Ausschluss ist kein Auffangtatbestand für Zinsen aus einem Darlehen des GmbH-Gesellschafters oder einer nahe stehenden Person. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Ausschluss der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG daran scheitert, dass die dort genannte Beteiligungsschwelle von 10 % nicht erreicht wird (Satz 1), oder ob er daran scheitert, dass die Voraussetzungen für das Näheverhältnis zum Anteilseigner bzw. Behe...