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Bilanzierung | Bilanzänderung bei außerbilanzieller Gewinnkorrektur nicht zulässig – Aktivierung eines Anspruchs auf IZ
Eine Bilanzänderung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG setzt eine Bilanzberichtigung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG voraus. Soweit der Bilanzgewinn außerbilanziell korrigiert wird, liegt keine Bilanzberichtigung vor, so dass insoweit auch keine Bilanzänderung möglich ist und Bilanzierungswahlrechte nicht neu ausgeübt werden können.
Im [i]Rückstellung war außerbilanziell hinzugerechnet worden Streitfall waren Teilwertabschreibungen nur teilweise anerkannt worden, so dass sich der Gewinn erhöhte. Außerdem hatte das Finanzamt eine Rückstellung wegen einer Rückzahlungsverpflichtung für Investitionszulage (IZ) gewinnmindernd angesetzt, jedoch die Rückstellung außerbilanziell wieder hinzugerechnet, da die IZ nach § 10 Satz 1 InvZulG a. F. nicht zu den Einkünften im Sinne des EStG gehört.
Die [i]Außerbilanzielle Gewinnkorrekturen beeinflussen Änderungsrahmen nicht Klägerin wollte in Höhe der nicht anerkannten Teilwertabschreibungen eine...