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BFH 13.05.2020 VI R 13/18, BBK 21/2020 S. 1010

Lohn und Gehalt | Kosten für Veranstaltungsagentur als Arbeitslohn und als Vorteil i. S. von § 37b EStG

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltungsagentur, die für Arbeitnehmer und Kunden sog. Business-Veranstaltungen sowie für die Arbeitnehmer einen „Fanclub“ organisiert, werden bei der Prüfung, ob Arbeitslohn vorliegt und ob sich S. 1010hinsichtlich der Kunden die Bemessungsgrundlage nach § 37b EStG erhöht, unterschiedlich behandelt.

Der BFH unterscheidet wie folgt:

  • Zwar [i]Agenturaufwendungen erhöhen nicht den geldwerten Vorteil handelte es sich bezüglich der Arbeitnehmer dem Grunde nach um Arbeitslohn, soweit den Arbeitnehmern Zutritt zu den Business-Veranstaltungen und zum Fanclub gewährt wurde. Die Kosten für die Veranstaltungsagentur erhöhten aber in den Streitjahren 2008 bis 2010 nicht den geldwerten Vorteil i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG: Denn die Arbeitnehmer erlangten durch die Einschaltung der Agentur keinen Vorteil. Es gen...

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