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BBK 12/2020 S. 549

Steuerrecht | Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Neben dem ermäßigten Steuersatz für bestimmte Gastronomie-Umsätze enthält es eine Freistellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und eine gesetzliche Grundlage für den Corona-Bonus von 1.500 €. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

(1) Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie: Durch den neuen § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Dies gilt aber nicht für Getränke, für die der Steuersatz weiterhin 19 % beträgt. Die Senkung gilt für den Zeitraum bis , also für ein Jahr.

Hinweis:

Die [i]Umsatzsteuersatz von 7 % für die Gastronomie Senkung soll insbesondere Gastronomiebetrieben helfen, die nun bei unveränderten Pre...

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