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Steuerrecht | Corona-Krise: Steuerliche Maßnahmen nach dem sog. Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich am mit einem „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ auf steuerliche Maßnahmen verständigt, die die finanziellen Folgen der Corona-Krise für Steuerzahler mildern sollen. Hierzu gehört u. a. eine befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 16 % bzw. 5 % im 2. Halbjahr 2020, eine Erweiterung des unbeschränkten Verlustrücktrags auf 5 Mio. € bzw. 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) und eine degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 25 % in den Jahren 2020 und 2021.
Im Einzelnen sollen folgende Punkte umgesetzt werden:
Die [i]Senkung der Umsatzsteuer für ein halbes Jahr Umsatzsteuer soll im 2. Halbjahr 2020 von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
Diese [i]Wird Senkung der Umsatzsteuer an Verbraucher weitergegeben werden? Maßnahme dürfte weniger den Konsumenten helfen, sondern den Unternehmen, die ihre Endpreise unver...