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Buchführung | BMF erleichtert elektronische Belegausgabe bei Barverkäufen
Das BMF hat den AEAO bezüglich der Belegausgabepflicht des § 146a Abs. 2 AO geändert und erleichtert die elektronische Übermittlung des Belegs wie folgt:
Nunmehr genügt eine konkludente Zustimmung des Kunden zur elektronischen Bereitstellung des Belegs (Tz. 6.3).
Eine Sichtbarmachung des Belegs auf dem Bildschirm reicht aus, wenn damit die Möglichkeit der elektronischen Entgegennahme des Belegs nach Abschluss des Bezahlvorgangs verbunden ist (Tz. 6.4).
Die [i]Belegübermittlung durch QR-Code, NFC, E-Mail elektronische Bereitstellung bzw. Übermittlung des Belegs kann auch unmittelbar über eine Bildschirmanzeige erfolgen, z. B. über einen QR-Code, den der Kunde über sein Mobil-Telefon einscannen kann (Tz. 6.6). Ebenso ist es möglich, dass der Kunde einen Link zum Herunterladen des Belegs erhält, den Beleg per NFC (sog. Near-Field-Communication, also Nahverk...