Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EFRAG Lab veröffentlicht Bericht zur Verbesserung der Klimaberichterstattung
Eine tatsächliche Hilfestellung im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung?
Die Projektarbeitsgruppe des European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Lab zur Klimaberichterstattung hat am 6. Februar dieses Jahres ihren Bericht „How to improve climate-related reporting – A summary of good practices from Europe and beyond“ veröffentlicht. Mit diesem wird eine Analyse des aktuellen Stands der klimabezogenen Berichterstattung von ca. 150 europäischen Unternehmen präsentiert. Zusätzlich hat die Projektarbeitsgruppe zwei Ergänzungsdokumente erstellt, welche den Bericht mit detaillierten Ergebnissen und einer einhergehenden Überprüfung der Berichterstattung zur Szenarioanalyse ergänzen. Der nachstehende Beitrag fasst die Kernaussagen der vom EFRAG Lab veröffentlichten Dokumente zusammen und untersucht im Anschluss deren tatsächliche Praxisrelevanz aus der Perspektive der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattung, infoCenter NWB CAAAG-79145
Anfang Februar 2020 hat das EFRAG Lab seinen ersten Projektbericht veröffentlicht. Hierin werden Best Practices für klimabezogene Angaben vorgestellt.
Dieser Projektbericht trägt jedoch wenig zur Konkretisierung der vagen (Mindest-)Berichtsvorgaben im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung bei.
Im Ergebnis führt der Projektbericht sogar eher zu weiterer Verwirrung um das Konzept der nichtfinanziellen Berichterstattung als dass er die Bedürfnisse der Anwendungspraxis tatsächlich zu treffen scheint.
I. Vorbemerkungen
[i]Scheid/Müller, Notwendigkeit der klimabezogenen Berichterstattung – Implikationen des EU-Aktionsplans und Umsetzungsanregungen, PiR 11/2019 S. 330 NWB UAAAH-32210Fischer, Berücksichtigung von Klimarisiken im IFRS-Abschluss, PiR 11/2019 S. 350 NWB WAAAH-33725 Die Verankerung der nichtfinanziellen Berichterstattung weist innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine langjährige, allerdings im Konkreten auch sehr heterogen ausgestaltete Tradition auf. Im Jahr 2014 wurde diese Form der Unternehmensberichterstattung durch die CSR-Richtlinie richtungsweisend reformiert und damit v. a. vereinheitlicht. Wie bereits mehrfach festgehalten wurde, sind die doch recht abstrakt gehaltenen unionsrechtlichen Vorgaben sowie die daraus auf nationaler Ebene abgeleiteten gesetzlichen Bestimmungen (Deutschland: des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, CSR-RUG aus dem Jahr 2017) jedoch sehr auslegungsbedürftig. Die daraus resultierenden Ermessensspielräume bei den Berichterstellern beeinträchtigen die Entscheidungsnützlichkeit der zur Verfügung gestellten Informationen für die Berichtsadressaten.
Aufgrund dessen gab es sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene bislang zahlreiche Bestrebungen, die gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren. Beispielhaft sollen an dieser Stelle die unverbindlichen Leitlinien der EU-Kommission für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen erwähnt werden, die im Juli 2017 veröffentlicht wurden, jedoch überwiegend kritisch aufgenommen worden sind – insbesondere aufgrund von Inkonsistenzen, Suggestivaussagen und schlichtweg falschen Annahmen. Des Weiteren veröffentlichte die EU-Kommission im Juni 2019 neue – S. 116und ebenfalls unverbindliche – Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung (in Folge vereinfacht: „Klimaberichterstattung“), welche die Leitlinien aus dem Jahr 2017 in Bezug auf klimabezogene Aspekte ergänzen sollen und den bislang umfangreichsten Versuch darstellen, die Klimaberichterstattung im europäischen Bilanzrecht zu konkretisieren. Gleichwohl führte auch diese Orientierungshilfe der EU-Kommission zu Kritik in der Fachliteratur, insbesondere da diese keinen gravierenden Mehrwert für die berichtspflichtigen Unternehmen erkennen lässt und eher einen (kaum richtlinienkonformen) checklistenartigen Charakter in puncto Angabepflichten aufweist. Abseits dieser Bemühungen seitens der EU-Kommission lassen sich Initiativen verschiedener internationaler und nationaler Akteure feststellen, die versuchen – konkrete Hilfestellungen zu leisten – bislang jedoch mit ebenso überschaubarem Erfolg. Diesbezüglich erscheint die Entwicklung tragfähiger und allgemein akzeptierter Regelungen enorm schwierig, sodass es momentan noch an verbreiteten, anerkannten und erprobten (Berichts-)Konzepten fehlt.
Eine weitere mögliche Hilfestellung, die nun im Februar 2020 veröffentlicht wurde, stellt die Studie des EFRAG Lab zur Klimaberichterstattung dar. Diese enthält zahlreiche Best Practices zum Umgang mit klimabezogenen Angaben, die auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung der CSR-Richtlinie an Bedeutung gewinnen könnten. Zur Beurteilung der Frage, welcher Nutzen damit verbunden ist, stellt der nachfolgende Beitrag den Studienhintergrund sowie die wichtigsten Kernaussagen dar. Hieran knüpfen eine kritische Würdigung der erzielten Ergebnisse sowie ein Ausblick.