Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen für 2020 erhöht
Mit Wirkung zum hat der Gesetzgeber die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten erhöht. Auch Unternehmer können die Pauschalen steuerlich geltend machen.
Die Pauschalen können von Arbeitnehmern und Unternehmern ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend gemacht werden. Die Pauschalen sind nach Dauer der Abwesenheit gestaffelt. Die Pauschalen betragen
ab 8 Stunden Abwesenheit 14 € statt 12 €,
bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit 28 € statt 24 €.
Die Pauschalen können gekürzt werden, wenn Mahlzeiten gestellt werden:
Ein Frühstück reduziert die Pauschale um 20 %,
ein Mittag- bzw. ein Abendessen um je 40 %.
Im Ausland gelten andere Sätze.
Das BMF-Schreiben ist abrufbar unter NWB WAAAH-35345.