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NWB BB 4/2020 S. 101

Aushilfen: Grenzen für Lohnsteuerpauschalierung angehoben

Unternehmer, die Aushilfen (etwa in den Ferien) beschäftigen wollen, profitieren von der Anhebung der Grenzen für die Lohnsteuerpauschalierung. Demnach darf der Durchschnittslohn je Arbeitstag jetzt 120 € und der durchschnittliche Stundenlohn bis 15 € betragen. Dann müssen Unternehmer nur 25 % Lohnsteuerpauschale entrichten. Voraussetzung ist, dass man Aushilfen nicht länger als 70 Arbeitstage bzw. drei Monate beschäftigt. Näheres findet sich z. B. im BEG III unter http://go.nwb.de/a2zaq.

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