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NWB BB 4/2020 S. 100

Coronavirus: Firmen müssen Gehälter bei Betriebsschließungen weiter zahlen

Ordnen Behörden aufgrund des Coronavirus Betriebsschließungen an, um z. B. einer weiteren Verbreitung des Virus vorzubeugen, müssen Unternehmen die Gehälter ihrer Mitarbeiter erst einmal weiter bezahlen.

Denn in Deutschland trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko, wenn ein Unternehmen wegen behördlicher Anordnungen vorübergehend geschlossen werden muss. Arbeitnehmer behalten ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten müssen. Zudem kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass die ausgefallenen Arbeitszeiten nachgeholt werden müssen.

Unternehmer haben zwar das Recht, sich die Gehälter von der Behörde, die die Schließung veranlasst hat, zurückzufordern. Aber das kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.

Falls möglich, sollten sich Unternehmer spätestens jetzt einen Liquiditäts...

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