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NWB Nr. 6 vom Seite 386

Betrügerische E-Mails zum Transparenzregister

Das BMF warnt [i] BMF online v. 21.1.2020 vor betrügerischen E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister. Derzeit versenden Betrüger unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gem. §§ 18 ff. GwG hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In den E-Mails wird der Eindruck [i]Rosner, NWB 34/2017 S. 2594erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren. Das BMF warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten.

Die offizielle Internetseite des [i]Hamminger, NWB 18/2018 S. 1324Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.

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