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Geldwäsche-Konformität in Steuerkanzleien
Interne Praxisabläufe und -prozesse überprüfen und Vorgaben des GwG umsetzen
Die neuen, in Bezug auf die Geldwäsche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind bereits seit dem in Kraft (BGBl 2017 I S. 1822). Da damit zu rechnen ist, dass das bislang in Bezug auf die Geldwäsche bestehende Vollzugsdefizit durch stärkere Kontrollen beseitigt werden wird, [i]S. zum Überblick und zu Umsetzungshinweisen bereits Günther, NWB 5/2018 S. 276 sollten – sofern noch nicht geschehen – in allen Kanzleien die internen Abläufe und Prozesse auf ihre Geldwäsche-Konformität überprüft werden. Die Idee des Beitrags ist es, Kolleginnen und Kollegen noch einmal über die in dem dazu veröffentlichten Fragebogen der Steuerberaterkammern enthaltenen Fragen für das Thema zu sensibilisieren und ihnen durch zusätzliche Hinweise einen praxisorientierten und pragmatischen Umgang mit dem Thema zu ermöglichen. Nachfolgend wird in erster Linie auf die Situation bei Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten abgestellt. Wirtschaftsprüfer, die in Bezug auf ihre Tätigkeit ebenfalls vollumfänglich den Verpflichtungen des GwG unterliegen, sowie Rechtsanwälte, welche in Bezug auf bestimmte Tätigkeiten als Verpflichtete anzusehen sind, finden vergleichbare Hinweise auf den Internetseiten der entsprechenden Berufskammern.
Eine Kurzfassung diese...