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Klarstellungen zur Einbeziehung von GmbH-Geschäftsführern in die Ausgleichsverfahren U1 und U2 u. a.
Update der Hinweise des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband hat unter dem Datum des die „Grundsätzlichen Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren), NWB KAAAH-40857“ (kurz: Hinweise) in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. [i]Eingehend zu den Verfahren Eilts, NWB 20/2018 S. 1460Auslöser für die Neufassung waren die Auswirkungen des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG v. , BGBl 2019 I S. 646) sowie eine Klarstellung zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers, die in größeren Zeitabständen als monatlich geleistet werden. In den Hinweisen werden zudem die Auswirkungen der im Arbeits- und Sozialrecht unterschiedlich definierten Arbeitnehmereigenschaft von Fremdgeschäftsführern und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie von Vorstandsmitgliedern auf die Einbeziehung in das U1- und U2-Verfahren beschrieben. Nachfolgend sind diese Neuerungen und Klarstellungen zusammengefasst.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .