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Klarstellungen zur Einbeziehung von GmbH-Geschäftsführern in die Ausgleichsverfahren U1 und U2 u. a.
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 401Nach mehreren Rechtsänderungen und auch geänderten Rechtsauffassungen sah sich der GKV-Spitzenverband dazu veranlasst, unter dem die „Grundsätzlichen Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren), NWB KAAAH-40857“ in einer aktualisierten Fassung zu veröffentlichen. Folgende Neuerungen und Klarstellungen sind zu beachten:
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Zur Teilnahme von GmbH-Geschäftsführern am Ausgleichsverfahren
[i]Unsicherheiten in der PraxisDie Frage, ob Geschäftsführer einer GmbH am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teilnehmen, ist immer wieder Gegenstand von Anfragen aus den Personalbüros von Betrieben und Steuerberaterkanzleien.
[i]Unterschiedlicher AN-Begriff je nach VerfahrenDiese Frage wird in der Neufassung der Hinweise nunmehr verständlich und übersichtlich beantwortet. Der Personenkreis bleibt vom Ausgleichsverfahren ausgenommen; lediglich Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Umlagepflicht zur Ausgleichskasse U2.
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Arbeitgebers für die bAV
[i]Monatliche ZuwendungenAufwendungen, die ein Arbeitgeber leist...