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Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen im Umlageverfahren
Neue Hinweise des GKV-Spitzenverbands zu den U1- und U2-Verfahren bei Krankheit und Mutterschaft
In den vergangenen zwölf Jahren ist der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Gegenstand einer Reihe von Gesetzesänderungen gewesen. Auch das Bundessozialgericht (BSG) und die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich mit dem Thema befasst. In seiner Sitzung am hat der GKV-Spitzenverband diese Änderungen aufgegriffen und mit den „Grundsätzlichen Hinweisen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)“ eine aktuelle Kommentierung veröffentlicht, die sowohl den Einzugsstellen als auch den Arbeitgebern und Steuerberatern als nützliche Arbeitshilfe zu dienen geeignet ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Vom Lohnfortzahlungs- zum Aufwendungsausgleichsgesetz
[i]Verfassungswidrige Regelungen des LFZG durch neue Regelungen im AAG ersetztNach Auffassung des NWB AAAAB-76910) haben die §§ 10–19 des Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle (LFZG) v. (BGBl 1969 I S. 946) mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbare Elemente enthalten, weshalb dieser Teil de...BGBl 2005 I S. 3686