Machen ist wie wollen, nur krasser
[i]Ein Exportweltmeister wird beneidet – ein Ankündigungsweltmeister bemitleidetDas neue Jahr beginnt mit mauen Zahlen. Die deutschen Warenexporte ins Ausland gingen im November 2019 binnen Jahresfrist um 2,9 % zurück. Die Aufträge im deutschen Maschinenbau nahmen im selben Zeitraum um 15 % ab. Der Branchenverband BGA prognostiziert insgesamt für 2019 noch ein Exportwachstum von maximal 0,5 %. Also alles nur halb so wild? Nein, es läuft nicht gerade super.
Viele Ideen treiben zu Jahresbeginn kieloben – immer noch, möchte ich ergänzen: Bürokratieabbau, Digitalisierung von staatlichen Dienstleistungen, Sicherung der elementaren Infrastruktur, Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung, etc., etc. Seit Jahren hört man „Wir müssen...“, „Man bräuchte...“, „Es wäre an der Zeit...“ Passiert ist: Wenig. Natürlich hat der deutsche Gesetzgeber nicht alles in der Hand (Nahost-Konflikte, USA-China-Streit u. v. a. m.). Aber sind eine Finanztransaktionssteuer auf Aktien, eine Bodenwertzuwachssteuer oder höhere Rentenbeiträge für „Reiche“ wirklich das, was den Deutschen zum Glück gerade noch fehlt? Das darf man bezweifeln. Nur als weitere Idee für das noch junge Jahrzehnt: Es gibt viel zu tun. Allerdings sollte es schon primär das Wichtige sein. Zuerst sollte man die Kernprobleme (hier: des Gemeinwesens und seiner Finanzierung) angehen. Dann gilt: Machen ist wie wollen, nur krasser.
[i]Die Reform der Hinzurechnungsbesteuerung lässt noch hoffenZu den lange angekündigten und mit Spannung erwarteten Reformen im Internationalen Steuerrecht gehört das ATADUmsG. Mit der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung greifen sich Böhmer/Oppel ab den ersten wichtigen Teil heraus. Ihr Fazit zum Referentenentwurf ist durchwachsen. Die Autoren finden, der Vorschlag sei von der politisch postulierten „zeitgemäßen und rechtssicheren Ausgestaltung zur Stärkung des Steuerstandorts Deutschland“ weit entfernt. Sie richten ihre Hoffnung auf zusätzliche Änderungen im Gesetzgebungsverfahren.
[i]Digitaler Datenzugriff des Betriebsprüfers hat GrenzenBetriebsprüfer verlangen in der steuerlichen Außenprüfung teilweise die umfassende Vorlage des geschäftlichen E-Mailverkehrs des geprüften Unternehmens, um sie auf Schlüsselbegriffe und Auffälligkeiten einzelner Kommunikationsstränge durchsuchen zu können. Haselmann/Berger gehen dieser Praxis ab nach und zeigen die rechtlichen Grenzen für diesen Datenzugriff auf.
[i]Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung bei den Ersatztatbeständen steht im StreitDie umstrittene und sehr praxisrelevante Problematik der Entstrickung durch Änderung der abkommensrechtlichen Rechtslage untersucht Schulz-Trieglaff ab . Er hält die Anwendung des Grundtatbestands derart, dass das bestehende DBA unterlaufen und eine Entstrickung bereits angenommen wird, obwohl das Abkommen Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist, für angreifbar. Zu einem solchen Sachverhalt im Kontext des DBA mit den USA ist ein Verfahren beim BFH anhängig.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 1 / 2020 Seite 1
NWB XAAAH-39594