Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Totalerfolgsprognose: Bedeutung und aktuelle Entwicklungen
Anwendungsbereich und Anwendungsfragen bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten
Einnahmen und Ausgaben sind steuerlich nur dann zu berücksichtigen, wenn diese im Rahmen einer steuerlich relevanten Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EStG anfallen. Eine solche liegt grundsätzlich nur vor, wenn die Tätigkeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt wird, weil der Steuerpflichtige beabsichtigt, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn oder Überschuss zu erzielen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine solche Absicht vorliegt, wenn eine wirtschaftlich relevante Tätigkeit ausgeübt wird. In Einzelfällen ist diese Absicht jedoch durch eine sog. Totalerfolgsprognose zu prüfen. Sollte diese negativ ausfallen, ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, warum der Steuerpflichtige aus subjektiver Sicht diese Erwartung in Kauf nimmt. Erst unter Berücksichtigung dieser Merkmale ist zu prüfen, ob eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit oder eine nicht zu berücksichtigende Liebhaberei vorliegt. Daher kommt der Erfolgsprognose eine entscheidende Bedeutung zu.
I. Bedeutung der Totalerfolgsprognose (Totalüberschuss-, Totalgewinnprognose)
[i]Ableitung der Notwendigkeit aus dem Zweck des EStGMit Beschluss v. - GrS 4/82 (BStBl 1984 II S. 751) hat der Große Senat des BFH klargestellt, dass die für eine einkommensteuerliche Berück...