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Fallstricke der erweiterten Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
Zugleich Anmerkungen zum
Nach dem kommt bei einer Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen die sog. erweiterte Grundbesitzkürzung bei der Gewerbesteuer nicht infrage. Dies gilt unabhängig vom Umfang der mitüberlassenen Betriebsvorrichtungen. Eine Bagatellgrenze sieht das Gesetz nicht vor. Dieses Urteil macht einmal mehr die sehr restriktive Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendungsvoraussetzungen der erweiterten Grundbesitzkürzung deutlich. In Anbetracht der hohen Bedeutung dieser Begünstigungsnorm in der Praxis soll das Urteil zum Anlass genommen werden, auf einige weitere wesentliche Voraussetzungen der erweiterten Grundbesitzkürzung einzugehen.
Was ist die Kernaussage des ?
Weshalb ist das Urteil von Bedeutung?
Welche Folgen können drohen?
I. Voraussetzungen der erweiterten Kürzung
[i]Schneider, Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen als kürzungsschädliche Tätigkeiten, NWB 44/2019 S. 3211 NWB RAAAH-32840 Bolik/Franke, Reichweite des „eigenen Grundbesitzes“ im Gewerbesteuerrecht, StuB 11/2019 S. 417 NWB JAAAH-15795 Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag grundsätzlich um 1,2 % des Einheitswerts der Grundstücke des Betriebsvermögens des Unternehmens gekürzt. Bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, tritt a...