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Ausübung von Umtauschanleihen – Vorgaben der Rechtsprechung zur Optimierung des Anwendungsbereichs des § 8b KStG
Anmerkung zum
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bleiben nach § 8b Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. Aktienbezogene Finanzinstrumente werfen die Frage auf, ob und in welchem Umfang für aktienbezogene Gewinne der Anwendungsbereich des § 8b Abs. 2 KStG eröffnet ist bzw. ob im Verlustfall die Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG vermieden werden kann. Der BFH hat auf dieser steuerlichen Dauerbaustelle mit Urteil vom für den Emittenten einer Umtauschanleihe mit Aktien-Deckungsbestand grundlegende Fragen geklärt. Die Entscheidung verdeutlicht erneut das mit aktienbezogenen Finanzinstrumenten verbundene erhebliche Gestaltungspotenzial zur Generierung steuerfreier Einnahmen i. S. des § 8b Abs. 2 KStG. Sie verdeutlicht ebenso die insoweit bestehenden erheblichen systematischen Verwerfungen.
Wie sind strukturierte Finanzinstrumente steuerlich zu behandeln?
Welche bilanzielle Risikovorsorge ist beim Schuldner einer Umtauschanleihe zu treffen?
Wie wird eine Umtauschanleihe steueroptimal beendet?
I. Sachverhalt
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 10. Aufl. 2019, § 254 Rz. 11 NWB LAAAH-00263 Kern des Sachverhalts ist...