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Einkommensteuer – Berücksichtigung des Forderungsverzichts nach Einführung der Abgeltungsteuer (BFH)
Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kann nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen.
Sachverhalt: Der Kläger war zu mehr als 10 % an einer GmbH beteiligt. Er hatte Forderungen gegen die GmbH im Nennwert von 801.768,78 € für einen Kaufpreis von 364.154,60 € erworben. Der Kläger verzichtete gegenüber der GmbH auf einen Teilbetrag seiner Darlehensforderung i. H. von 275.000 €. Im Hinblick auf einen teilentgeltlichen Erwerb zu 43,5 % ging er davon aus, dass er einen Veräußerungsverlust i. H. von 119.625 € erlitten habe. Dem folgten Finanzamt und Finanzgericht nicht.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Der Verzicht des...