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Steuerhinterziehung – Zur Berichtigungspflicht des Erben (FG)
Benedikt Weber*
Sachverhalt
Infolge der Nichtangabe von ausländischen Kapitaleinkünften wurde in Deutschland Einkommensteuer (und Vermögensteuer) hinterzogen. Der Erklärungspflichtige verstarb am . Dessen Erben, die Ehefrau und die beiden Töchter, blieben zunächst untätig und deklarierten weiterhin die ausländischen Kapitaleinkünfte in Deutschland nicht. Erst im Jahr 2014 reichten die Erbinnen für sich und den Erblasser Selbstanzeigen für die Jahre 2002 bis 2012 ein. Gegen die Erbinnen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einkommensteuer und Vermögensteuer für die Jahre 2006 bis 2012 und wegen Nichtabgabe von berichtigten Steuererklärungen (§ 153 AO) für die Jahre 1995 bis 2005 eingeleitet. Mit Datum v. wurden zudem vom Finanzamt Einkommensteuerbeschei...