Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

5. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-65345-2

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 51 Ermächtigungen

Hans-Joachim Kanzler (Januar 2020)
Hinweis:

BStBl 2014 I 1518, betr. Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2015; §§ 81 bis 82 EStDV.

A. Allgemeine Erläuterungen

1Bedeutung des § 51 EStG: Die Vorschrift enthält in vier Absätzen eine Vielzahl von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen. Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustandekommen, sondern von der Exekutive erlassen werden. Im Steuerrecht ist dies üblicherweise die Bundesregierung oder der Bundesfinanzminister. In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich (Art. 80 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 105 Abs. 3 und Art. 108 GG). Nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GGmüssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden“. Damit muss jede einzeln...

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