Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

5. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-65345-2

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

Hans-Ulrich Dietz (Oktober 2020)
Hinweis:

R 41b.1 LStR; H 41b.1 LStH; BStBl 2013 I 1474; BStBl 2014 I 1244; BStBl 2014 I 1251; BStBl 2015 I 468; NWB LAAAE-78526; BStBl 2016 I 1004; BStBl 2017 I 1339 BStBl 2019 I 911; BStBl 2019 I 985 .

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Damit Finanzämter Einkommensteuererklärungen mit den korrekten Werten hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) veranlagen können, wirkt § 41b EStG als Verbindung zwischen den Daten des Arbeitgebers und den Finanzbehörden. Darüber hinaus werden der Finanzverwaltung Daten bereitgestellt, um u. a. mehrfache Inanspruchnahmen von einkommensmindernden Aufwendungen auszuschließen. Auch werden die Anwendung des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) und Fälle der Pflichtveranlagung (§ 46 EStG) weitgehend sichergestellt.

2 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die seit 1975 im EStG veranker...

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