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Großbuchstabe „M“: Verlängerung der Aufzeichnungsbefreiung?
Durch die zum eingetretene Reisekostenreform sind gerade auch bei der steuerlichen Behandlung von Mahlzeitengestellungen erhebliche Rechtsänderungen eingetreten. Wird einem Arbeitnehmer während einer beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung hin von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten (§ 8 Abs. 2 Satz 8 EStG). Dies gilt nur dann nicht, wenn der Preis für die Mahlzeit 60 € übersteigt.
Eine solche Mahlzeitengestellung muss nicht zwingend als steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Lohnabrechnung erscheinen. Ein Ansatz unterbleibt, wenn dem Arbeitnehmer für den jeweiligen Tag der Mahlzeitengestellung eine steuerliche Verpflegungspauschale zusteht (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Ein Ansatz unterbleibt auch, wenn die Mahlzeitengestellung in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Arbeitgeberinteresse (z. B. Geschäftsfreundbewirtung) erfolgt.
Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit im o. g. Sinne zur Verfügung, besteht eine Verpflichtung, in der elektronischen Lohnsteuerb...