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Bundesrat stimmt Grundsteuerreform zu
[i]Bundesrat, Pressemitteilung v. 8.11.2019Der Bundesrat hat am der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts wie geplant in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln.
Die Grundzüge der Reform
Mit der Reform [i]Eisele, NWB 28/2019 S. 2043ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2018. Es hatte die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. In Zukunft erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach dem wertabhängigen Modell: Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.
Ausnahme: Das wertunabhängige Modell
[i]Eisele, NWB 42/2019 S. 3060Anstelle...