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Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Mindestlohn
Anrechenbare Entgeltbestandteile und arbeitsvertragliche Verfallklauseln beschäftigen weiterhin das BAG
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das am in Kraft getreten ist, wurde u. a. das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) eingeführt. Das MiLoG regelte mit Wirkung ab dem erstmalig in Deutschland einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Auch fünf Jahre nach seiner Einführung beschäftigt der Mindestlohn immer wieder die Gerichte. Der Beitrag knüpft an die Aufsätze von Andreas Hartmann aus dem Jahr 2017 (NWB 20/2017 S. 1516, NWB EAAAG-44358 und NWB 36/2017 S. 2775, NWB VAAAG-54726) zur Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohnanspruch und die Unterschreitung des Mindestlohns durch Entgeltumwandlung an und greift wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für die Praxis aus den letzten zwei Jahren auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Verpflichtung des Arbeitgebers zur Mindestlohnzahlung
[i]Korrespondierender ZahlungsanspruchArbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmer*innen ein Arbeitsentgelt mindestens i. H. des Mindestlohns (§ 1 Abs. 2 MiLoG) zu zahlen (§ 20 MiLoG). Die Höhe des Mindestlohns, über deren Anpassung eine Mindestlohnkommission alle zwei Jahre befindet (vgl. § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 MiLoG), b...