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BFH | Zuwendungen einer Schweizer Stiftung im Inland nicht steuerbar
(1) Die Zuwendungen einer ausländischen Stiftung sind nur dann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, wenn sie eindeutig gegen den Satzungszweck verstoßen. (2) Zwischenberechtigter i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über Rechte an dem Vermögen und/oder den Erträgen der Vermögensmasse ausländischen Rechts verfügt. Der Zuwendungsempfänger, der keinen Anspruch auf Zuwendungen besitzt, gehört nicht dazu.
Streitig [i]Enger Spielraum für Nachprüfung einer Stiftungszuwendungwar, ob eine Zuwendung einer Stiftung nach schweizerischem Recht an eine inländische natürliche Person den Stiftungsstatuten entspricht und daher als satzungsgemäß zu betrachten ist, und ob diese Zuwendung in Deutschland der Schenkungsteuer unterliegt. Die Klägerin, eine 2008 errichtete Familienstiftung i. S. der Art. 80 ff. des Schweiz...