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FG Münster | Anrechnung ausländischer Quellensteuer
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG 2009 von Aufwendungen mit Lizenzeinnahmen besteht nur, soweit die Aufwendungen auf in dem konkreten Veranlagungszeitraum bereits bestehenden Lizenzen beruhen. Forschungsaufwand für künftige Entwicklungen, die erst in späteren Veranlagungszeiträumen zu Lizenzeinnahmen führen, ist in die Einkünfteermittlung nicht einzubeziehen.S. 835
Die Klägerin mit [i]Bei Zusammenhang zwischen Einnahmen und Betriebsausgaben ist eine Bewertung der Aufwendungen notwendig Entwicklungsaktivitäten unterhielt u. a. in China eine Tochtergesellschaft. Die Entwicklung eines neuen Produkts kann, je nach Innovationsgrad und Anforderung der Kunden, mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Muss das Produkt auf Anforderung des Kunden im Ausland produziert werden, überlässt die Klägerin das Entwicklungsergebnis entgeltlich an die jeweilige Auslandstochter zur Nutzung. ...